Anpassung des Vorsteuersatzes für Umsätze aus dem Einstellen fremder Pferde
Verordnung vom 31.05.2020Zusammenfassung
Die Verordnung von 2020 erhöht den Vorsteuersatz für Pferdegeschäfte von 24 % auf 27 % und führt einen neuen Absatz ein, der die Anwendung des Satzes ab dem 31. März 2020 regelt.Bundesministerium für Finanzen5/31/2020XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2020 erhöht den Vorsteuersatz für Pferdegeschäfte von 24 % auf 27 % und führt einen neuen Absatz ein, der die Anwendung des Satzes ab dem 31. März 2020 regelt.Schwerpunkte
- Der Durchschnittssatz für die abziehbaren Vorsteuerbeträge wird von 24 % auf 27 % erhöht.
- Nach Absatz 2 von § 5 wird ein neuer Absatz (3) eingefügt, der die Anwendung des neuen Satzes auf Voranmeldungszeiträume nach dem 31. März 2020 beschränkt.
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