Änderung der Verordnung zur Übertragung des Ernennungsrechts für Bundesbeamte
Verordnung vom 02.06.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 249/2020 hebt die alte Regelung zur Ernennung von Bundesbeamten auf und führt eine neue Bestimmung ein, die am 1. Jänner 2021 in Kraft tritt.Bundesministerium für Finanzen6/2/2020XXVII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung 249/2020 hebt die alte Regelung zur Ernennung von Bundesbeamten auf und führt eine neue Bestimmung ein, die am 1. Jänner 2021 in Kraft tritt.Schwerpunkte
- Die alte Verordnung (BGBl. II Nr. 293/2012 in der Fassung von 59/2015) verliert mit Ablauf des 31. Dezembers 2020 ihre Gültigkeit.
- Die neue Verordnung tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft und regelt fortan die Ernennungsrechte.
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