Änderung der Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung (BMF) 2020
Verordnung vom 02.06.2020Zusammenfassung
Die 250. Verordnung vom 2. Juni 2020 ändert die Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung 2020, tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft und hebt eine frühere Verordnung zum 31. Dezember 2020 auf.Bundesministerium für Finanzen6/2/2020XXVII
öffentlicher Dienst
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die 250. Verordnung vom 2. Juni 2020 ändert die Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung 2020, tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft und hebt eine frühere Verordnung zum 31. Dezember 2020 auf.Schwerpunkte
- Die geänderte Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.
- Die frühere Fassung der Verordnung (BGBl. II Nr. 343/2008 in der Fassung von BGBl. II Nr. 321/2019) wird zum 31. Dezember 2020 aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.