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Änderung der Verordnung zu Dienstausweisen (Inkrafttreten 01.01.2021)
Verordnung vom 02.06.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung über Dienstausweise wird geändert: § 13 Abs. 9 verweist nun auf § 7 Abs. 1 Z 3, wirksam ab 1. Januar 2021.
Bundesministerium für Finanzen6/2/2020XXVII
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung über Dienstausweise wird geändert: § 13 Abs. 9 verweist nun auf § 7 Abs. 1 Z 3, wirksam ab 1. Januar 2021.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung über Dienstausweise wird geändert, indem § 13 Abs. 9 einen Verweis auf § 7 Abs. 1 Z 3 erhält.
  • Der neue Verweis tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt für alle künftig auszustellenden Dienstausweise.
Dokumente (PDFs)
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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9 - Wien



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