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Section‑Control‑Verordnung für die A 21 (2020)
Verordnung vom 05.06.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Messstrecken auf der A 21 fest, um über bildgebende Technik die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu überwachen; Beginn und Ende werden angekündigt.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/5/2020XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Messstrecken auf der A 21 fest, um über bildgebende Technik die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu überwachen; Beginn und Ende werden angekündigt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 98a Abs. 1 StVO 1960, um die rechtliche Grundlage für die Messstrecken zu schaffen.
  • Zwei Abschnitte der A 21 (km 5,85‑13,90 und km 13,90‑5,85) werden als Messstrecken festgelegt.
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Gewessler Leonore, BA - 48

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