Zusammenfassung
Die Verordnung legt Messstrecken auf der A 21 fest, um über bildgebende Technik die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu überwachen; Beginn und Ende werden angekündigt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/5/2020XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Messstrecken auf der A 21 fest, um über bildgebende Technik die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu überwachen; Beginn und Ende werden angekündigt.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 98a Abs. 1 StVO 1960, um die rechtliche Grundlage für die Messstrecken zu schaffen.
- Zwei Abschnitte der A 21 (km 5,85‑13,90 und km 13,90‑5,85) werden als Messstrecken festgelegt.
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