Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Einsatzpräsenzdienst (12. Juni 2020)
Verordnung vom 09.06.2020Zusammenfassung
Die Ministerin für Landesverteidigung ordnet an, dass bestimmte Wehrpflichtige, die am 6. April 2020 zum Einsatzpräsenzdienst einberufen wurden, mit Ablauf des 12. Juni 2020 aus diesem Dienst entlassen werden.Bundesministerium für Landesverteidigung6/9/2020XXVII
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Ministerin für Landesverteidigung ordnet an, dass bestimmte Wehrpflichtige, die am 6. April 2020 zum Einsatzpräsenzdienst einberufen wurden, mit Ablauf des 12. Juni 2020 aus diesem Dienst entlassen werden.Schwerpunkte
- Alle am 6. April 2020 zum Einsatzpräsenzdienst einberufenen Wehrpflichtigen werden zum 12. Juni 2020 entlassen.
- Die Entlassung betrifft die Jägerkompanien VORARLBERG, SALZBURG, OBERÖSTERREICH, NIEDERÖSTERREICH, TULLN und KORNEUBURG.
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