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Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Aufschubpräsenzdienst (30.06.2020)
Verordnung vom 09.06.2020

Zusammenfassung

Die Bundesministerin für Landesverteidigung entlässt am 30. Juni 2020 alle Wehrpflichtigen, die noch im Aufschubpräsenzdienst stehen.
Bundesministerium für Landesverteidigung6/9/2020XXVII
Militär
Wehrpflicht
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Bundesministerin für Landesverteidigung entlässt am 30. Juni 2020 alle Wehrpflichtigen, die noch im Aufschubpräsenzdienst stehen.

Schwerpunkte

  • Die Entlassung beruht auf einer Verfügung der Bundesministerin vom 18. März 2020, die im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 101/2020 veröffentlicht wurde.
  • Die rechtliche Grundlage für die Entlassung ist § 28 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001.
Dokumente (PDFs)
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Tanner Klaudia, Mag. - 55

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