Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Landesverteidigung entlässt am 30. Juni 2020 alle Wehrpflichtigen, die noch im Aufschubpräsenzdienst stehen.Bundesministerium für Landesverteidigung6/9/2020XXVII
Militär
Wehrpflicht
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Landesverteidigung entlässt am 30. Juni 2020 alle Wehrpflichtigen, die noch im Aufschubpräsenzdienst stehen.Schwerpunkte
- Die Entlassung beruht auf einer Verfügung der Bundesministerin vom 18. März 2020, die im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 101/2020 veröffentlicht wurde.
- Die rechtliche Grundlage für die Entlassung ist § 28 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001.
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