Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert das Luftfahrverbots‑Regime für SARS‑CoV‑2‑Risikogebiete um drei neue Länder, ergänzt Ausnahmen für besonders wichtige Flüge und legt ein befristetes Inkrafttreten fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/10/2020XXVII
Verkehr
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert das Luftfahrverbots‑Regime für SARS‑CoV‑2‑Risikogebiete um drei neue Länder, ergänzt Ausnahmen für besonders wichtige Flüge und legt ein befristetes Inkrafttreten fest.Schwerpunkte
- Es werden drei neue Risikogebiete – Lombardei, Portugal und Schweden – in die Liste der Länder aufgenommen, aus denen Luftfahrzeuge nicht landen dürfen.
- In § 2 wird nach der Wortfolge „gilt nicht“ die Ergänzung „für Flüge aus zwingendem Interesse der Republik und“ eingefügt, um Ausnahmen für besonders wichtige Flüge zu ermöglichen.
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