<!--[-->Änderung des Landeverbots für Flugzeuge aus COVID‑19‑Risikogebieten<!--]-->
Änderung des Landeverbots für Flugzeuge aus COVID‑19‑Risikogebieten
Verordnung vom 10.06.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert das Luftfahrverbots‑Regime für SARS‑CoV‑2‑Risikogebiete um drei neue Länder, ergänzt Ausnahmen für besonders wichtige Flüge und legt ein befristetes Inkrafttreten fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/10/2020XXVII
Verkehr
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert das Luftfahrverbots‑Regime für SARS‑CoV‑2‑Risikogebiete um drei neue Länder, ergänzt Ausnahmen für besonders wichtige Flüge und legt ein befristetes Inkrafttreten fest.

Schwerpunkte

  • Es werden drei neue Risikogebiete – Lombardei, Portugal und Schweden – in die Liste der Länder aufgenommen, aus denen Luftfahrzeuge nicht landen dürfen.
  • In § 2 wird nach der Wortfolge „gilt nicht“ die Ergänzung „für Flüge aus zwingendem Interesse der Republik und“ eingefügt, um Ausnahmen für besonders wichtige Flüge zu ermöglichen.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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