Zusammenfassung
Die 5. COVID‑19‑Lockerungsverordnung von Juni 2020 ändert die bestehenden Lockerungsregeln: Sie erweitert die Abstandspflicht auf Innenräume, führt Maskenpflicht in Apotheken ein, begrenzt Fahrzeugbesetzungen und legt neue Vorgaben für Sport, Messen und Jugendarbeit fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/13/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 5. COVID‑19‑Lockerungsverordnung von Juni 2020 ändert die bestehenden Lockerungsregeln: Sie erweitert die Abstandspflicht auf Innenräume, führt Maskenpflicht in Apotheken ein, begrenzt Fahrzeugbesetzungen und legt neue Vorgaben für Sport, Messen und Jugendarbeit fest.Schwerpunkte
- Die Formulierung „im Freien“ wird aus § 1 Abs. 1 gestrichen, sodass die Regelungen nun auch für Innenräume gelten.
- Der gesamte Absatz § 1 Abs. 2 wird aufgehoben, wodurch die dortige Regelung entfällt.
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