Zusammenfassung
Die Verordnung zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen wegen COVID‑19 wurde im Juni 2020 novelliert: Nachweis über die Situation Ende 2019, Streichung zweier Unterpunkte und Klarstellung zur Verwendung öffentlicher Zahlungen bei Rückzahlungen.Bundesministerium für Finanzen6/17/2020XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen wegen COVID‑19 wurde im Juni 2020 novelliert: Nachweis über die Situation Ende 2019, Streichung zweier Unterpunkte und Klarstellung zur Verwendung öffentlicher Zahlungen bei Rückzahlungen.Schwerpunkte
- Der Antragsteller muss bestätigen, dass sein Unternehmen am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gemäß der Gruppenfreistellungsverordnung war.
- Die Unterpunkte 11.1.1 und 11.1.2 des Anhangs werden gestrichen.
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