<!--[-->Verordnung zur Sommerschule 2020 – Ergänzungsunterricht für Deutsch‑Defizite<!--]-->
Verordnung zur Sommerschule 2020 – Ergänzungsunterricht für Deutsch‑Defizite
Verordnung vom 18.06.2020

Zusammenfassung

Die C‑SoSch‑VO 2020 regelt die Durchführung von Ergänzungsunterricht (Sommerschule) im Sommer 2020, um Schüler*innen mit schwachen Deutschkenntnissen und COVID‑Bedarfen zu unterstützen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/18/2020XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die C‑SoSch‑VO 2020 regelt die Durchführung von Ergänzungsunterricht (Sommerschule) im Sommer 2020, um Schüler*innen mit schwachen Deutschkenntnissen und COVID‑Bedarfen zu unterstützen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Volksschulen, neue Mittelschulen, eingegliederte Praxisschulen und die Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen, sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen.
  • Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern mit mangelnden Deutschkenntnissen oder Lernrückständen nach der COVID‑19‑Pandemie gezielte Sprachförderung zu bieten.
Dokumente (PDFs)
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Faßmann Heinz, Dr.

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