Verordnung zur Sommerschule 2020 – Ergänzungsunterricht für Deutsch‑Defizite
Verordnung vom 18.06.2020Zusammenfassung
Die C‑SoSch‑VO 2020 regelt die Durchführung von Ergänzungsunterricht (Sommerschule) im Sommer 2020, um Schüler*innen mit schwachen Deutschkenntnissen und COVID‑Bedarfen zu unterstützen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/18/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die C‑SoSch‑VO 2020 regelt die Durchführung von Ergänzungsunterricht (Sommerschule) im Sommer 2020, um Schüler*innen mit schwachen Deutschkenntnissen und COVID‑Bedarfen zu unterstützen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Volksschulen, neue Mittelschulen, eingegliederte Praxisschulen und die Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen, sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen.
- Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern mit mangelnden Deutschkenntnissen oder Lernrückständen nach der COVID‑19‑Pandemie gezielte Sprachförderung zu bieten.
Dokumente (PDFs)
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