Tierimpfstoff‑Anwendungsverordnung 2020 – vorübergehende Nutzung nicht zugelassener Impfstoffe
Verordnung vom 19.06.2020Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt bis zum 31. Mai 2021 die Anwendung bestimmter, in Österreich nicht zugelassener Tierimpfstoffe sowie immunologischer Produkte für die Tuberkulosediagnostik, sofern sie in der EU, Schweiz oder Norwegen zugelassen sind. Sie regelt zudem Einfuhr, Meldung und den Einsatz im Rahmen amtlicher Aufträge.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/19/2020XXVII
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt bis zum 31. Mai 2021 die Anwendung bestimmter, in Österreich nicht zugelassener Tierimpfstoffe sowie immunologischer Produkte für die Tuberkulosediagnostik, sofern sie in der EU, Schweiz oder Norwegen zugelassen sind. Sie regelt zudem Einfuhr, Meldung und den Einsatz im Rahmen amtlicher Aufträge.Schwerpunkte
- Die Anwendung der in den Anlagen 1 und 2 genannten, in Österreich nicht zugelassenen Impfstoffe ist bis zum 31. Mai 2021 erlaubt.
- Impfstoffe für die diagnostische Tuberkulosediagnostik dürfen bis zum 31. Mai 2021 verwendet werden, wenn sie in der EU, Schweiz oder Norwegen zugelassen sind.
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