Erklärung des Kollektivvertrags für die Sozialwirtschaft (SWÖ) als Satzung
Verordnung vom 19.06.2020Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den zwischen dem Verein Sozialwirtschaft Österreich und den Gewerkschaften geschlossenen Kollektivvertrag von 2020 als Satzung, die ab dem 1. Mai 2020 für die meisten sozialen und gesundheitlichen Dienstleister in Österreich gilt, jedoch zahlreiche Ausnahmen enthält.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend6/19/2020XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den zwischen dem Verein Sozialwirtschaft Österreich und den Gewerkschaften geschlossenen Kollektivvertrag von 2020 als Satzung, die ab dem 1. Mai 2020 für die meisten sozialen und gesundheitlichen Dienstleister in Österreich gilt, jedoch zahlreiche Ausnahmen enthält.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste (z. B. Pflege, Rehabilitation, Prävention) in Österreich, ausgenommen das Bundesland Vorarlberg.
- Ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Rettungsdienste, private Kindergärten, von Eltern verwaltete Kindergruppen und ähnliche Institutionen.
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