<!--[-->Novelle der Elektroaltgeräteverordnung (EAG‑VO‑Novelle 2020)<!--]-->
Novelle der Elektroaltgeräteverordnung (EAG‑VO‑Novelle 2020)
Verordnung vom 24.06.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 2020 ändert die Elektroaltgeräteverordnung: Sie streicht Ausnahmen, erweitert Klassifizierungen und legt neue Pflichten für Sammlung, Beförderung und Recycling fest sowie zahlreiche EU‑Ausnahmeregelungen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/24/2020XXVII
Umwelt
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung 2020 ändert die Elektroaltgeräteverordnung: Sie streicht Ausnahmen, erweitert Klassifizierungen und legt neue Pflichten für Sammlung, Beförderung und Recycling fest sowie zahlreiche EU‑Ausnahmeregelungen.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung „außer dem Hersteller“ wird aus einer Bestimmung gestrichen, sodass Hersteller nicht mehr ausgenommen sind.
  • In § 3 wird nach Buchstabe a die Ergänzung „und b“ eingefügt, wodurch die Klassifizierung erweitert wird.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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