Zusammenfassung
Die Verordnung 2020 ändert die Elektroaltgeräteverordnung: Sie streicht Ausnahmen, erweitert Klassifizierungen und legt neue Pflichten für Sammlung, Beförderung und Recycling fest sowie zahlreiche EU‑Ausnahmeregelungen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/24/2020XXVII
Umwelt
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung 2020 ändert die Elektroaltgeräteverordnung: Sie streicht Ausnahmen, erweitert Klassifizierungen und legt neue Pflichten für Sammlung, Beförderung und Recycling fest sowie zahlreiche EU‑Ausnahmeregelungen.Schwerpunkte
- Die Formulierung „außer dem Hersteller“ wird aus einer Bestimmung gestrichen, sodass Hersteller nicht mehr ausgenommen sind.
- In § 3 wird nach Buchstabe a die Ergänzung „und b“ eingefügt, wodurch die Klassifizierung erweitert wird.
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