Zusammenfassung
Die Verordnung 2020 ändert die Ausbildungsordnung für Medizinproduktekaufleute: Sie streicht alte Formulierungen, fasst Absätze zusammen und ersetzt § 10 durch den alten § 11.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/24/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 2020 ändert die Ausbildungsordnung für Medizinproduktekaufleute: Sie streicht alte Formulierungen, fasst Absätze zusammen und ersetzt § 10 durch den alten § 11.Schwerpunkte
- Entfernt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“ aus Absatz 1 von § 1.
- Streicht Absatz 2 von § 1 und benennt den bisherigen Absatz 3 zu neuer Absatz‑Bezeichnung „(2)“ um.
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