Zusammenfassung
Die Verordnung von 2020 passt die Ausbildungsordnung für Kraftfahrzeugtechnik an. Sie streicht § 1 Abs. 3a, fügt unter § 3 Abs. 6 einen neuen Absatz hinzu, der die Einhaltung des Kinder‑ und Jugendschutzgesetzes fordert, und verschiebt den bisherigen § 17 zu § 16.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/24/2020XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2020 passt die Ausbildungsordnung für Kraftfahrzeugtechnik an. Sie streicht § 1 Abs. 3a, fügt unter § 3 Abs. 6 einen neuen Absatz hinzu, der die Einhaltung des Kinder‑ und Jugendschutzgesetzes fordert, und verschiebt den bisherigen § 17 zu § 16.Schwerpunkte
- Der bisherige Paragraph 1 Absatz 3a wird gestrichen, sodass die dort enthaltene Regelung nicht mehr gilt.
- Ein neuer Unterabsatz (4) wird in § 3 Absatz 6 eingefügt. Er fordert, dass bei allen Berufsbildpositionen die Bestimmungen des Kinder‑ und Jugendschutzgesetzes von 1987 sowie der dazugehörigen Verordnung einzuhalten sind.
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