Zusammenfassung
Die Verordnung führt den Lehrberuf Fertigungsmesstechnik ein, definiert zwei Schwerpunkte – Produktmessung und Produktionssteuerung – legt detaillierte Ausbildungsinhalte fest und regelt die Lehrabschlussprüfung. Inkrafttreten ist am 1. Juli 2020, mit speziellen Fristen bis 31. August 2027 und einer Evaluation bis 30. Juni 2026.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/24/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den Lehrberuf Fertigungsmesstechnik ein, definiert zwei Schwerpunkte – Produktmessung und Produktionssteuerung – legt detaillierte Ausbildungsinhalte fest und regelt die Lehrabschlussprüfung. Inkrafttreten ist am 1. Juli 2020, mit speziellen Fristen bis 31. August 2027 und einer Evaluation bis 30. Juni 2026.Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf „Fertigungsmesstechnik“ wird als Schwerpunktlehrberuf mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Der Lehrberuf hat zwei Schwerpunkte – Produktmessung und Produktionssteuerung – mit detaillierten Tätigkeitsbeschreibungen, z. B. Lesen technischer Unterlagen, CAD‑Arbeiten, Messverfahren anwenden und Daten auswerten.
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