Zusammenfassung
Die Verordnung vom 14. Februar 2020 ändert die PNR‑Verordnung, sodass sie nach ihrer Kundmachung am 14. Februar 2020 in Kraft tritt und automatisch am 14. Dezember 2021 endet.Bundesministerium für Inneres2/14/2020XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 14. Februar 2020 ändert die PNR‑Verordnung, sodass sie nach ihrer Kundmachung am 14. Februar 2020 in Kraft tritt und automatisch am 14. Dezember 2021 endet.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 2 Abs. 5 des PNR‑Gesetzes, der die gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Nutzung von PNR‑Daten bildet.
- § 2 der PNR‑Verordnung wird neu gefasst: Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und endet automatisch nach 22 Monaten.
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