Änderung der Arzneitaxe – neue Preislisten & Namensänderung (Wirksam ab 01.07.2020)
Verordnung vom 26.06.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 280/2020 ändert die Österreichische Arzneitaxe: Sie fügt einen neuen Absatz hinzu, legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel fest und ändert den Namen eines Wirkstoffs. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2020.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/26/2020XXVII
Apotheke
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 280/2020 ändert die Österreichische Arzneitaxe: Sie fügt einen neuen Absatz hinzu, legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel fest und ändert den Namen eines Wirkstoffs. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2020.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 58 wird in die Arzneitaxe eingefügt und verweist auf die neue Fassung von Anlage B.
- Anlage B enthält aktualisierte Preisansätze für rund 200 Arzneimittel, zum Beispiel Acetylsalicylsäure (250 Cent pro 10 g) und Calciumhydrogenphosphat‑Dihydrat (100 Cent pro 10 g).
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