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Erklärung des Kollektivvertrags für Arbeitnehmer*innen privater Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 26.06.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. Juni 2020 erklärt den Kollektivvertrag zwischen Arbeitgebern privater Bildungseinrichtungen und den Gewerkschaften für ganz Österreich verbindlich. Sie gilt ab dem 1. Mai 2020 für alle privaten Anbieter von außerbetrieblicher Erwachsenenbildung, ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen und bestimmte Praktikanten‑/Volontärstellen.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend6/26/2020XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. Juni 2020 erklärt den Kollektivvertrag zwischen Arbeitgebern privater Bildungseinrichtungen und den Gewerkschaften für ganz Österreich verbindlich. Sie gilt ab dem 1. Mai 2020 für alle privaten Anbieter von außerbetrieblicher Erwachsenenbildung, ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen und bestimmte Praktikanten‑/Volontärstellen.

Schwerpunkte

  • Die Satzung gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen, deren Hauptzweck die außerbetriebliche Erwachsenenbildung ist.
  • Der Wirksamkeitsbeginn der Satzung ist der 1. Mai 2020, und die Laufzeit richtet sich nach dem zugrunde liegenden Kollektivvertrag.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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