Zusammenfassung
Die Verordnung 283 vom 28. Juni 2020 ergänzt die Einreiseverordnung und schafft eine Ausnahme für den deutschen Landkreis Gütersloh.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/28/2020XXVII
Grenze
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 283 vom 28. Juni 2020 ergänzt die Einreiseverordnung und schafft eine Ausnahme für den deutschen Landkreis Gütersloh.Schwerpunkte
- Die Änderung stützt sich auf § 25 des Epidemiegesetzes, der die Befugnis zur Verhängung von Einreisebeschränkungen gibt.
- In Anlage A wird nach dem Wort „Deutschland“ die Formulierung „mit Ausnahme des Landkreises Gütersloh“ eingefügt, wodurch für diesen Landkreis eine Sonderregelung gilt.
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