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Änderung der Regelungen zur Löschung von Flugpassagier‑Daten
Verordnung vom 29.06.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung über die Bekanntgabe von Flugpassagieren wurde 2020 geändert. Passagierdaten müssen nun nach 21 Tagen gelöscht werden, und ein Datum in § 3 Abs. 1 wurde korrigiert.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/29/2020XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung über die Bekanntgabe von Flugpassagieren wurde 2020 geändert. Passagierdaten müssen nun nach 21 Tagen gelöscht werden, und ein Datum in § 3 Abs. 1 wurde korrigiert.

Schwerpunkte

  • Der Minister muss die gesammelten Passagierdaten spätestens nach 21 Tagen löschen.
  • In § 3 Abs. 1 wird das Datum von „30. Juni 2020“ auf „31. Dezember 2020“ geändert.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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