Zusammenfassung
Die Verordnung über die Bekanntgabe von Flugpassagieren wurde 2020 geändert. Passagierdaten müssen nun nach 21 Tagen gelöscht werden, und ein Datum in § 3 Abs. 1 wurde korrigiert.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/29/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung über die Bekanntgabe von Flugpassagieren wurde 2020 geändert. Passagierdaten müssen nun nach 21 Tagen gelöscht werden, und ein Datum in § 3 Abs. 1 wurde korrigiert.Schwerpunkte
- Der Minister muss die gesammelten Passagierdaten spätestens nach 21 Tagen löschen.
- In § 3 Abs. 1 wird das Datum von „30. Juni 2020“ auf „31. Dezember 2020“ geändert.
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