Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Juni 2020 aktualisiert das Luftverbots‑ und Einreiseverfahren wegen COVID‑19, indem sie Daten, Formulierungen und Nachweispflichten für Drittstaatsangehörige anpasst. Die Änderungen treten am 30. Juni 2020 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/29/2020XXVII
Verkehr
Gesundheit
Grenzschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Juni 2020 aktualisiert das Luftverbots‑ und Einreiseverfahren wegen COVID‑19, indem sie Daten, Formulierungen und Nachweispflichten für Drittstaatsangehörige anpasst. Die Änderungen treten am 30. Juni 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Das Datum im Flugverbots‑Abschnitt wird von 30. Juni 2020 auf 15. Juli 2020 verschoben.
- In § 2 Abs. 1 wird ein Rechtschreibfehler korrigiert: „Bestätgung“ → „Bestätigung“.
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