Korrektur der Kilometerangabe in § 1 der Section Control‑Messstreckenverordnung
Verordnung vom 30.06.2020Zusammenfassung
Die Verordnung ändert in § 1 der Section Control‑Messstreckenverordnung A 21/2020 den Ausdruck „km 13,90“ zu „km 13,95“.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/30/2020XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert in § 1 der Section Control‑Messstreckenverordnung A 21/2020 den Ausdruck „km 13,90“ zu „km 13,95“.Schwerpunkte
- Der Ausdruck „km 13,90“ wird in den beiden ersten Zeilen von § 1 durch „km 13,95“ ersetzt.
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