Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet von Montag bis Samstag zwischen 6 und 10 Uhr das Befahren der Abfahrtsrampen an der Anschlussstelle Wattens auf der A12, wenn das Fahrzeug oder der Anhänger länger als 12 Meter ist. Ziel ist die Verbesserung des Verkehrsflusses; Ausnahmen gelten für den Ziel‑ und Quellverkehr aus den umliegenden Gemeinden.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/30/2020XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet von Montag bis Samstag zwischen 6 und 10 Uhr das Befahren der Abfahrtsrampen an der Anschlussstelle Wattens auf der A12, wenn das Fahrzeug oder der Anhänger länger als 12 Meter ist. Ziel ist die Verbesserung des Verkehrsflusses; Ausnahmen gelten für den Ziel‑ und Quellverkehr aus den umliegenden Gemeinden.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot gilt von Montag bis Samstag zwischen 06:00 und 10:00 Uhr für alle Lastkraftfahrzeuge und Anhänger, deren Gesamtlänge 12 Meter übersteigt.
- Ausgenommen vom Verbot ist Ziel‑ und Quellverkehr aus den Gemeinden Baumkirchen, Fritzens, Kolsass, Kolsassberg, Volders, Wattens, Wattenberg und Weer.
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