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Fahrverbot für lange Lkw auf den Abfahrtsrampen der A13 Brennerautobahn (Innsbruck Süd)
Verordnung vom 30.06.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet das Befahren der Abfahrtsrampen der A13 Brennerautobahn bei Innsbruck Süd für Lkw und Anhänger, die zusammen länger als 12 Meter sind, von Montag bis Samstag zwischen 7‑11 Uhr und 15‑18 Uhr. Ziel‑ und Quellverkehr in den genannten Gemeinden bleibt ausgenommen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/30/2020XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet das Befahren der Abfahrtsrampen der A13 Brennerautobahn bei Innsbruck Süd für Lkw und Anhänger, die zusammen länger als 12 Meter sind, von Montag bis Samstag zwischen 7‑11 Uhr und 15‑18 Uhr. Ziel‑ und Quellverkehr in den genannten Gemeinden bleibt ausgenommen.

Schwerpunkte

  • Ein Fahrverbot gilt für Lkw und Anhänger, deren Gesamtlänge 12 Meter überschreitet, auf den Abfahrtsrampen der Anschlussstelle Innsbruck Süd von Montag bis Samstag zwischen 7‑11 Uhr und 15‑18 Uhr.
  • Ausgenommen vom Verbot ist Ziel‑ und Quellverkehr in den Gemeinden Natters, Mutters, Schönberg im Stubaital, Fulpmes‑Mieders, Telfes im Stubai, Neustift im Stubaital, Mühlbachl, Pfons, Matrei am Brenner, Navis, Steinach am Brenner, Trins, Gschnitz, Schmirn, Vals, Gries am Brenner, Obernberg am Brenner, Götzens und Birgitz.
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