Zusammenfassung
Die Finanzministerialverordnung vom 30. Juni 2020 ändert drei Textstellen: Sie ersetzt den Ausdruck „lohnabhängige Abgaben“ durch „Lohnabgaben“, verschiebt ein Inkrafttretensdatum von Juli 2020 auf Januar 2021 und passt das Ablaufdatum einer früheren Verordnung von Juni 2020 auf Dezember 2020 an.Bundesministerium für Finanzen6/30/2020XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Finanzministerialverordnung vom 30. Juni 2020 ändert drei Textstellen: Sie ersetzt den Ausdruck „lohnabhängige Abgaben“ durch „Lohnabgaben“, verschiebt ein Inkrafttretensdatum von Juli 2020 auf Januar 2021 und passt das Ablaufdatum einer früheren Verordnung von Juni 2020 auf Dezember 2020 an.Schwerpunkte
- Die Formulierung „lohnabhängige Abgaben“ wird durch das klarere Wort „Lohnabgaben“ ersetzt.
- Das Inkrafttretensdatum wird von 1. Juli 2020 auf 1. Jänner 2021 verschoben.
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