Änderung der Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 1 Z 2 BHG 2013
Verordnung vom 30.06.2020Zusammenfassung
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen wird geändert: Die Formulierung „lohnabhängige Abgaben“ wird zu „Lohnabgaben“ korrigiert und ein neuer Absatz (6) in § 1 Z 9 wird eingefügt. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2020.Bundesministerium für Finanzen6/30/2020XXVII
Finanzwesen
Haushaltsplan
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen wird geändert: Die Formulierung „lohnabhängige Abgaben“ wird zu „Lohnabgaben“ korrigiert und ein neuer Absatz (6) in § 1 Z 9 wird eingefügt. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2020.Schwerpunkte
- Die Wortfolge „lohnabhängige Abgaben“ in § 1 Z 9 wird zu „Lohnabgaben“ geändert, um die Terminologie zu vereinfachen.
- Ein neuer Absatz (6) wird in § 1 Z 9 eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Verordnung auf den 1. Juli 2020 festlegt.
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