Einführung eines Herbsttermins 2020 und Fristverlängerungen für Abschlussprüfungen
Verordnung vom 01.07.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 293/2020 ergänzt die bestehenden Prüfungsregelungen für das Schuljahr 2019/20 um einen Herbsttermin 2020 und verlängert Fristen für die Einreichung von Prüfungsarbeiten, insbesondere bei Unterrichtsausfällen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/1/2020XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 293/2020 ergänzt die bestehenden Prüfungsregelungen für das Schuljahr 2019/20 um einen Herbsttermin 2020 und verlängert Fristen für die Einreichung von Prüfungsarbeiten, insbesondere bei Unterrichtsausfällen.Schwerpunkte
- In § 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „Haupttermin“ die Ergänzung „und den Herbsttermin 2020“ eingefügt, sodass beide Termine explizit genannt werden.
- In § 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 wird ebenfalls nach dem Wort „Haupttermin“ die Formulierung „und im Herbsttermin 2020“ eingefügt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.