<!--[-->Einführung eines Herbsttermins 2020 und Fristverlängerungen für Abschlussprüfungen<!--]-->
Einführung eines Herbsttermins 2020 und Fristverlängerungen für Abschlussprüfungen
Verordnung vom 01.07.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 293/2020 ergänzt die bestehenden Prüfungsregelungen für das Schuljahr 2019/20 um einen Herbsttermin 2020 und verlängert Fristen für die Einreichung von Prüfungsarbeiten, insbesondere bei Unterrichtsausfällen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/1/2020XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 293/2020 ergänzt die bestehenden Prüfungsregelungen für das Schuljahr 2019/20 um einen Herbsttermin 2020 und verlängert Fristen für die Einreichung von Prüfungsarbeiten, insbesondere bei Unterrichtsausfällen.

Schwerpunkte

  • In § 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „Haupttermin“ die Ergänzung „und den Herbsttermin 2020“ eingefügt, sodass beide Termine explizit genannt werden.
  • In § 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 wird ebenfalls nach dem Wort „Haupttermin“ die Formulierung „und im Herbsttermin 2020“ eingefügt.
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