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Novellierung des Altlastenatlas‑VO 2020
Verordnung vom 01.07.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt den Altlastenatlas um neue kontaminierte Standorte und aktualisiert Grundstücksnummern. Inkrafttreten: 15.07.2020.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/1/2020XXVII
Umwelt
Bodenreform

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt den Altlastenatlas um neue kontaminierte Standorte und aktualisiert Grundstücksnummern. Inkrafttreten: 15.07.2020.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt zahlreiche neue Altlast‑Einträge (z. B. K22, N41, N65, N87, N88, N89, O4, O31, O37, O39, O77, S13, S19, W10, W22) in den Altlastenatlas ein.
  • Mehrere Grundstücksnummern werden aktualisiert – einige ergänzt, andere gestrichen – um die Datenbasis zu präzisieren.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

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