Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt den Altlastenatlas um neue kontaminierte Standorte und aktualisiert Grundstücksnummern. Inkrafttreten: 15.07.2020.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/1/2020XXVII
Umwelt
Bodenreform
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt den Altlastenatlas um neue kontaminierte Standorte und aktualisiert Grundstücksnummern. Inkrafttreten: 15.07.2020.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt zahlreiche neue Altlast‑Einträge (z. B. K22, N41, N65, N87, N88, N89, O4, O31, O37, O39, O77, S13, S19, W10, W22) in den Altlastenatlas ein.
- Mehrere Grundstücksnummern werden aktualisiert – einige ergänzt, andere gestrichen – um die Datenbasis zu präzisieren.
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