Zusammenfassung
Die Verordnung über den Sicherheitsakademiebeirat wird 2020 novelliert: Der Beirat erhält neue Empfehlungskompetenzen, Formulierungen zu Lehrgängen werden auf das Sicherheitspolizeigesetz ausgerichtet, das Wort „Kalenderhalbjahr“ wird zu „Kalenderjahr“ geändert und ein neuer Absatz legt das Inkrafttreten fest.Bundesministerium für Inneres7/2/2020XXVII
Bildung
Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung über den Sicherheitsakademiebeirat wird 2020 novelliert: Der Beirat erhält neue Empfehlungskompetenzen, Formulierungen zu Lehrgängen werden auf das Sicherheitspolizeigesetz ausgerichtet, das Wort „Kalenderhalbjahr“ wird zu „Kalenderjahr“ geändert und ein neuer Absatz legt das Inkrafttreten fest.Schwerpunkte
- Der Beirat kann nun Empfehlungen zu methodischer Gestaltung, Einführung neuer Lehrgänge, langfristiger Abstimmung von Lehrgängen und einheitlicher Prüfungsbeurteilung abgeben.
- Die Formulierung über den Zugang zu Ausbildung und Durchführung von Lehrgängen wird durch einen Verweis auf § 11 Abs. 2 und 4 SPG ersetzt.
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