<!--[-->Änderung der Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung (2020)<!--]-->
Änderung der Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung (2020)
Verordnung vom 02.07.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung über den Sicherheitsakademiebeirat wird 2020 novelliert: Der Beirat erhält neue Empfehlungskompetenzen, Formulierungen zu Lehrgängen werden auf das Sicherheitspolizeigesetz ausgerichtet, das Wort „Kalenderhalbjahr“ wird zu „Kalenderjahr“ geändert und ein neuer Absatz legt das Inkrafttreten fest.
Bundesministerium für Inneres7/2/2020XXVII
Bildung
Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung über den Sicherheitsakademiebeirat wird 2020 novelliert: Der Beirat erhält neue Empfehlungskompetenzen, Formulierungen zu Lehrgängen werden auf das Sicherheitspolizeigesetz ausgerichtet, das Wort „Kalenderhalbjahr“ wird zu „Kalenderjahr“ geändert und ein neuer Absatz legt das Inkrafttreten fest.

Schwerpunkte

  • Der Beirat kann nun Empfehlungen zu methodischer Gestaltung, Einführung neuer Lehrgänge, langfristiger Abstimmung von Lehrgängen und einheitlicher Prüfungsbeurteilung abgeben.
  • Die Formulierung über den Zugang zu Ausbildung und Durchführung von Lehrgängen wird durch einen Verweis auf § 11 Abs. 2 und 4 SPG ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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Nehammer Karl, MSc

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