Novelle der COVID‑19‑Lockerungsverordnung (7. Novelle) – Änderungen für Sport und Verwaltung
Verordnung vom 02.07.2020Zusammenfassung
Die Verordnung korrigiert Schreibfehler, erweitert Pflichten für Ärzte im Spitzensport und führt stichprobenartige Kontrollen durch die Bezirksverwaltungsbehörde ein. Sie tritt am Tag nach ihrer Kundmachung, dem 3. Juli 2020, in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/2/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung korrigiert Schreibfehler, erweitert Pflichten für Ärzte im Spitzensport und führt stichprobenartige Kontrollen durch die Bezirksverwaltungsbehörde ein. Sie tritt am Tag nach ihrer Kundmachung, dem 3. Juli 2020, in Kraft.Schwerpunkte
- Rechtschreibkorrektur: Das Wort „freiwlliger“ wird in den genannten Absätzen zu „freiwilliger“ geändert.
- Einführung einer neuen Regelung für Mannschaftssport mit Körperkontakt: Ärzte müssen ein Präventionskonzept erarbeiten, vor Trainingsbeginn ist ein negativer PCR‑Test nachzuweisen, und bei Infektion wird in den folgenden 14 Tagen jeder Wettkampfteilnehmer getestet.
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