<!--[-->Verordnung zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung (2020)<!--]-->
Verordnung zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung (2020)
Verordnung vom 18.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass Hersteller*innen von verschreibungspflichtigen Medikamenten Lieferengpässe melden und das Bundesamt diese Informationen öffentlich macht; ein Exportverbot für betroffene Arzneien wird ebenfalls eingeführt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/18/2020XXVII
Gesundheit
Exportbeschränkungen
Arzneimittelversorgung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass Hersteller*innen von verschreibungspflichtigen Medikamenten Lieferengpässe melden und das Bundesamt diese Informationen öffentlich macht; ein Exportverbot für betroffene Arzneien wird ebenfalls eingeführt.

Schwerpunkte

  • Zulassungsinhaber*innen müssen jede länger als zwei Wochen andauernde Nicht‑Verfügbarkeit oder jede über vier Wochen unzureichende Verfügbarkeit verschreibungspflichtiger Medikamente unverzüglich melden.
  • Das BASG veröffentlicht die betroffenen Arzneien in einer öffentlich zugänglichen Online‑Liste, sobald die Meldung geprüft ist.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

GRÜNE


4 - Oberösterreich



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