Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass Hersteller*innen von verschreibungspflichtigen Medikamenten Lieferengpässe melden und das Bundesamt diese Informationen öffentlich macht; ein Exportverbot für betroffene Arzneien wird ebenfalls eingeführt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/18/2020XXVII
Gesundheit
Exportbeschränkungen
Arzneimittelversorgung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass Hersteller*innen von verschreibungspflichtigen Medikamenten Lieferengpässe melden und das Bundesamt diese Informationen öffentlich macht; ein Exportverbot für betroffene Arzneien wird ebenfalls eingeführt.Schwerpunkte
- Zulassungsinhaber*innen müssen jede länger als zwei Wochen andauernde Nicht‑Verfügbarkeit oder jede über vier Wochen unzureichende Verfügbarkeit verschreibungspflichtiger Medikamente unverzüglich melden.
- Das BASG veröffentlicht die betroffenen Arzneien in einer öffentlich zugänglichen Online‑Liste, sobald die Meldung geprüft ist.
Dokumente (PDFs)
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