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COVID‑19‑Krisen‑Destillations‑ und Investitionsförderung für den Weinsektor
Verordnung vom 07.07.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Marktordnungsmaßnahmen im Weinsektor um eine Krisendestillations‑Option und legt neue Förderbedingungen sowie Antragsfristen fest.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus7/7/2020XXVII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Marktordnungsmaßnahmen im Weinsektor um eine Krisendestillations‑Option und legt neue Förderbedingungen sowie Antragsfristen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt eine neue Marktordnungsmaßnahme ein, die Destillation von Wein im Krisenfall erlaubt, um Marktstörungen durch COVID‑19 zu mildern.
  • Für die Destillation wird ein Pauschalbetrag von 5 € pro Hektoliter (hl) für operative Kosten festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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