COVID‑19‑Krisen‑Destillations‑ und Investitionsförderung für den Weinsektor
Verordnung vom 07.07.2020Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Marktordnungsmaßnahmen im Weinsektor um eine Krisendestillations‑Option und legt neue Förderbedingungen sowie Antragsfristen fest.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus7/7/2020XXVII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Marktordnungsmaßnahmen im Weinsektor um eine Krisendestillations‑Option und legt neue Förderbedingungen sowie Antragsfristen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt eine neue Marktordnungsmaßnahme ein, die Destillation von Wein im Krisenfall erlaubt, um Marktstörungen durch COVID‑19 zu mildern.
- Für die Destillation wird ein Pauschalbetrag von 5 € pro Hektoliter (hl) für operative Kosten festgelegt.
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