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Finanzielle Ansprüche für Soldaten (Verordnung 2020)
Verordnung vom 20.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2020 alle finanziellen Ansprüche für Soldaten fest – von Grundvergütung über Rangzulagen bis zu Sonderprämien und Rechtsverteidigungskosten.
Bundesministerium für Landesverteidigung2/20/2020XXVII
Finanzwesen
Verteidigung
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2020 alle finanziellen Ansprüche für Soldaten fest – von Grundvergütung über Rangzulagen bis zu Sonderprämien und Rechtsverteidigungskosten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert sämtliche finanziellen Ansprüche – von Referenzbeträgen über Rangzulagen bis hin zu Sonderprämien.
  • Die Ansprüche gelten ab dem 1. Jänner 2020 und ersetzen die frühere Verordnung von 2019.
Dokumente (PDFs)
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