Verordnung zur Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern
Verordnung vom 08.07.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche monatliche Löhne für kaufmännische Lehrlinge in Druckereien fest, definiert Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse und regelt Überstundenentgelte. Sie gilt seit dem 1. Juni 2020 für ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend7/8/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche monatliche Löhne für kaufmännische Lehrlinge in Druckereien fest, definiert Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse und regelt Überstundenentgelte. Sie gilt seit dem 1. Juni 2020 für ganz Österreich.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und betrifft alle Unternehmen, die Druckerzeugnisse herstellen und kaufmännische Lehrlinge (Bürokaufmann/Bürokauffrau, Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin) beschäftigen.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt: 1. Lehrjahr 536 €, 2. Lehrjahr 813 €, 3. Lehrjahr 1 032 € und 4. Lehrjahr 1 265 €.
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