Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Drucker und Druckformenhersteller (2020)
Verordnung vom 08.07.2020Zusammenfassung
Die Verordnung legt für gewerbliche Lehrlinge in Druckereien und Druckformenherstellern ein gestaffeltes monatliches Entgelt fest, führt einen jährlichen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und definiert bei fehlendem Kollektivvertrag einen Überstundenbasislohn von 13,10 €, wirksam ab dem 1. Juni 2020.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend7/8/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für gewerbliche Lehrlinge in Druckereien und Druckformenherstellern ein gestaffeltes monatliches Entgelt fest, führt einen jährlichen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und definiert bei fehlendem Kollektivvertrag einen Überstundenbasislohn von 13,10 €, wirksam ab dem 1. Juni 2020.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und gilt für Unternehmen, die im Druck- und Druckformenherstellungsgewerbe tätig sind, sowie für alle gewerblichen Lehrlinge in den genannten Lehrberufen.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird gestaffelt: 536 € im ersten Lehrjahr, 813 € im zweiten, 1 255 € im dritten und 1 518 € im vierten Jahr.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.