<!--[-->Änderung der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) – Übergangsbestimmung und neue Barumsatz‑Regelung<!--]-->
Änderung der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) – Übergangsbestimmung und neue Barumsatz‑Regelung
Verordnung vom 09.07.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Registrierkassensicherheitsverordnung, fügt im Inhaltsverzeichnis und im Hauptstück einen Hinweis auf eine Übergangsbestimmung ein und ergänzt nach § 25 Abs. 4 einen neuen Absatz 5, der Barumsätze für das zweite Halbjahr 2020 nach Steuersätzen in die Signatur‑ bzw. Siegelerstellung einbezieht.
Bundesministerium für Finanzen7/9/2020XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Registrierkassensicherheitsverordnung, fügt im Inhaltsverzeichnis und im Hauptstück einen Hinweis auf eine Übergangsbestimmung ein und ergänzt nach § 25 Abs. 4 einen neuen Absatz 5, der Barumsätze für das zweite Halbjahr 2020 nach Steuersätzen in die Signatur‑ bzw. Siegelerstellung einbezieht.

Schwerpunkte

  • Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag „§ 25 Inkrafttreten“ die Wortfolge „bzw. Übergangsbestimmung“ eingefügt, um auf die zeitlich begrenzte Regelung hinzuweisen.
  • Im 5. Hauptstück wird in der Überschrift „Inkrafttreten“ ebenfalls die Wortfolge „bzw. Übergangsbestimmung“ ergänzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Blümel Gernot, Mag., MBA © Parlamentsdirektion

Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.