Änderung des Haftungsrahmens für KMU‑Förderungen wegen COVID‑19 (9. Juli 2020 – 31. Dezember 2020)
Verordnung vom 09.07.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 314/2020 legt den Haftungszeitraum für KMU‑Förderungen im Zusammenhang mit COVID‑19 vom 9. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 fest und ergänzt das Gesetz um § 4, das die Fortgeltung bereits bestehender Verpflichtungen bestätigt.Bundesministerium für Finanzen7/9/2020XXVII
Wirtschaft
Finanzwesen
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Zusammenfassung
Die Verordnung 314/2020 legt den Haftungszeitraum für KMU‑Förderungen im Zusammenhang mit COVID‑19 vom 9. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 fest und ergänzt das Gesetz um § 4, das die Fortgeltung bereits bestehender Verpflichtungen bestätigt.Schwerpunkte
- Der Zeitraum für den Haftungsrahmen wird von einer unbestimmten Frist auf den konkreten Zeitraum 9. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 festgelegt.
- Ein neuer § 4 wird eingefügt, der festlegt, dass die bereits bestehenden Verpflichtungen aus § 1 unverändert bleiben.
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