Zusammenfassung
Am 10. Juli 2020 wurde die Verordnung über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit SARS‑CoV‑2 geändert: Die Länder Bulgarien und Rumänien wurden aus Anlage A gestrichen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/10/2020XXVII
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Gesundheit
Zusammenfassung
Am 10. Juli 2020 wurde die Verordnung über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit SARS‑CoV‑2 geändert: Die Länder Bulgarien und Rumänien wurden aus Anlage A gestrichen.Schwerpunkte
- Die Änderung beruht auf § 25 des Epidemiegesetzes, das dem Ministerium die Befugnis gibt, Einreiseregelungen zur Eindämmung von SARS‑CoV‑2 zu erlassen.
- In Anlage A der Verordnung werden die Länder Bulgarien und Rumänien gestrichen – sie gelten damit nicht mehr als besonders zu prüfende Herkunftsländer.
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