<!--[-->Änderung der Ergänzungsregisterverordnung 2009 (2020)<!--]-->
Änderung der Ergänzungsregisterverordnung 2009 (2020)
Verordnung vom 10.07.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 ändert die Ergänzungsregisterverordnung 2009: § 14 wird neu formuliert, § 15 wird korrigiert und § 16 erhält einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten regelt.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/10/2020XXVII
Informatik
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 ändert die Ergänzungsregisterverordnung 2009: § 14 wird neu formuliert, § 15 wird korrigiert und § 16 erhält einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten regelt.

Schwerpunkte

  • Der Text von § 14 wird geändert, sodass das Ergänzungsregister‑System (ERsB) als Nachweis der eindeutigen Identität von Betroffenen dient.
  • In § 15 wird ein veralteter Klammerausdruck entfernt und nur die noch gültigen Verweise auf § 7 Absatz 5 und § 12 Absatz 5 beibehalten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schramböck Margarete, Dr. © Parlamentsdirektion

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP


7 - Tirol



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.