Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Liste der Länder, aus denen Flugzeuge nicht nach Österreich landen dürfen, um zehn weitere Staaten und verschiebt das Inkrafttretungsdatum im § 3 von 15. Juli 2020 auf 31. Juli 2020.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/13/2020XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Liste der Länder, aus denen Flugzeuge nicht nach Österreich landen dürfen, um zehn weitere Staaten und verschiebt das Inkrafttretungsdatum im § 3 von 15. Juli 2020 auf 31. Juli 2020.Schwerpunkte
- Die Liste der Risikogebiete wird um zehn weitere Länder erweitert (Ägypten, Serbien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien, Bosnien‑ und Herzegowina, Rumänien, Bulgarien, Moldau).
- Im § 3 wird das Inkrafttretungsdatum von „15. Juli 2020“ auf „31. Juli 2020“ geändert.
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