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Erweiterung des Luftfahrt‑Landeverbots für SARS‑CoV‑2‑Risikogebiete
Verordnung vom 13.07.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Liste der Länder, aus denen Flugzeuge nicht nach Österreich landen dürfen, um zehn weitere Staaten und verschiebt das Inkrafttretungsdatum im § 3 von 15. Juli 2020 auf 31. Juli 2020.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/13/2020XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Liste der Länder, aus denen Flugzeuge nicht nach Österreich landen dürfen, um zehn weitere Staaten und verschiebt das Inkrafttretungsdatum im § 3 von 15. Juli 2020 auf 31. Juli 2020.

Schwerpunkte

  • Die Liste der Risikogebiete wird um zehn weitere Länder erweitert (Ägypten, Serbien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien, Bosnien‑ und Herzegowina, Rumänien, Bulgarien, Moldau).
  • Im § 3 wird das Inkrafttretungsdatum von „15. Juli 2020“ auf „31. Juli 2020“ geändert.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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