Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Auslandseinsatzpräsenzdienst gestaffelte Grundbeträge je Dienstgrad fest, gültig ab dem 1. Jänner 2020.Bundesministerium für Landesverteidigung2/20/2020XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Auslandseinsatzpräsenzdienst gestaffelte Grundbeträge je Dienstgrad fest, gültig ab dem 1. Jänner 2020.Schwerpunkte
- Der Grundbetrag für das Auslandseinsatzpräsenzdienst wird nach Dienstgrad gestaffelt.
- Die festgelegten Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2020.
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