Zusammenfassung
Die Verordnung vom 13. Juli 2020 entfernt in der Einreiseverordnung die Ausnahme für den Landkreis Gütersloh bei Reisen aus Deutschland, sodass künftig die generelle Einreisebeschränkung für ganz Deutschland gilt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/13/2020XXVII
Grenze
Exekutive
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 13. Juli 2020 entfernt in der Einreiseverordnung die Ausnahme für den Landkreis Gütersloh bei Reisen aus Deutschland, sodass künftig die generelle Einreisebeschränkung für ganz Deutschland gilt.Schwerpunkte
- Die Änderung beruht auf § 25 des Epidemiegesetzes von 1950, das dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Befugnis zur Regelung von Einreisebestimmungen gibt.
- In Anlage A wird nach dem Wort „Deutschland“ die Formulierung „mit Ausnahme des Landkreises Gütersloh“ gestrichen.
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