Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Einsatzpräsenzdienst zum 31. Juli 2020
Verordnung vom 20.07.2020Zusammenfassung
Die Ministerin für Landesverteidigung entlässt alle Wehrpflichtigen, die am 31. Juli 2020 noch im Einsatzpräsenzdienst stehen, mit Ablauf dieses Tages. Rechtsgrundlage ist § 28 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001, und die Bekanntmachung tritt am 20. Juli 2020 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung7/20/2020XXVII
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Ministerin für Landesverteidigung entlässt alle Wehrpflichtigen, die am 31. Juli 2020 noch im Einsatzpräsenzdienst stehen, mit Ablauf dieses Tages. Rechtsgrundlage ist § 28 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001, und die Bekanntmachung tritt am 20. Juli 2020 in Kraft.Schwerpunkte
- Alle Wehrpflichtigen, die am 31. Juli 2020 noch im Einsatzpräsenzdienst stehen, werden mit Ablauf dieses Tages entlassen.
- Die rechtliche Grundlage für die Entlassung ist § 28 Abs. 1 WG 2001 in der zuletzt geänderten Fassung.
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