Zusammenfassung
Die Verordnung 327/2020 legt für den Sommer 2020 Fahrverbote für schwere Lastkraftfahrzeuge auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest. Ausnahmen gelten für lebenswichtige Lieferungen, Notdienste und bestimmte militärische Transporte.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/20/2020XXVII
Umwelt
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Zusammenfassung
Die Verordnung 327/2020 legt für den Sommer 2020 Fahrverbote für schwere Lastkraftfahrzeuge auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest. Ausnahmen gelten für lebenswichtige Lieferungen, Notdienste und bestimmte militärische Transporte.Schwerpunkte
- An allen Samstagen vom 25. Juli bis 29. August 2020 gilt ein Fahrverbot von 7 bis 15 Uhr auf der Inntal‑A12 und der Brenner‑A13, wenn das Ziel Deutschland ist; am 3. Oktober 2020 gilt von 0 bis 22 Uhr.
- An allen Samstagen im gleichen Zeitraum (25. Juli–29. August) gilt von 8 bis 15 Uhr ein Fahrverbot auf den Bundesstraßen B‑178 (Lofer–Wörgl), B‑320 (ab km 4,5), B‑177, B‑179 (Nassereith–Biberwier) und B‑181 (Achensee).
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