Berechnungs‑Verordnung für die Vergütung von Verdienstausfall bei Selbstständigen
Verordnung vom 21.07.2020Zusammenfassung
Die EpG 1950‑Berechnungsverordnung legt fest, wie Selbständige bei einer behördlichen Erwerbsbehinderung den Verdienstausfall berechnen können. Grundlage ist das wirtschaftliche Einkommen (EBITDA) und ein Fortschreibungsquotient, der das Vorjahreseinkommen anpasst.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/21/2020XXVII
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Zusammenfassung
Die EpG 1950‑Berechnungsverordnung legt fest, wie Selbständige bei einer behördlichen Erwerbsbehinderung den Verdienstausfall berechnen können. Grundlage ist das wirtschaftliche Einkommen (EBITDA) und ein Fortschreibungsquotient, der das Vorjahreseinkommen anpasst.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass der Verdienstausfall anhand des fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommens (EBITDA) berechnet wird.
- Wichtige Begriffe wie Einkommen, Erwerbsbehinderung, Ist‑Einkommen, Ziel‑Einkommen und Fortschreibungsquotient werden definiert.
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