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Übertragung des Ernennungsrechts für Bundesbeamte auf Leitungen nachgeordneter Dienstbehörden Verordnung vom 2/20/2020
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Bundesministerium für Finanzen2/20/2020XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt das Recht zur Ernennung von Bundesbeamten auf die Leiter verschiedener Finanz‑ und Zollbehörden sowie auf bestimmte Präsidenten, definiert die betroffenen Planstellen und tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Ernennungsrecht für Bundesbeamte wird auf die Leiter des Finanzamtes, Zollamtes, Amtes für Betrugsbekämpfung, Finanzamtes für Großbetriebe, Prüfdienstes für lohnabhängige Abgaben und Beiträge sowie auf die Präsidenten der Finanzprokuratur und des Bundesfinanzgerichts übertragen.
  • Der Geschäftsführer der Buchhaltungsagentur und leitende Angestellte des Amtes für Bundespensionen erhalten das Ernennungsrecht für die ihnen zugewiesenen Bundesbeamten.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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