<!--[-->Änderung der Radioaktive‑Abfälle‑Verbringungsverordnung (2020)<!--]-->
Änderung der Radioaktive‑Abfälle‑Verbringungsverordnung (2020)
Verordnung vom 22.07.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 331/2020 aktualisiert die Regelungen zum grenzüberschreitenden Transport radioaktiver Abfälle, führt ein einheitliches Antragsformular ein und verschärft Nachweispflichten bei Drittland‑Transporten. Sie tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/22/2020XXVII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung 331/2020 aktualisiert die Regelungen zum grenzüberschreitenden Transport radioaktiver Abfälle, führt ein einheitliches Antragsformular ein und verschärft Nachweispflichten bei Drittland‑Transporten. Sie tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für grenzüberschreitende Transporte radioaktiver Abfälle, wenn die Menge und Konzentration die in der Euratom‑Richtlinie festgelegten Grenzwerte überschreiten.
  • Für jeden Antrag auf Genehmigung ist ab sofort das einheitliche Begleitschein‑Formular (Anlage 1) zu verwenden.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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