Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung 2020 (Finanzministerium)
Verordnung vom 20.02.2020Zusammenfassung
Die DVPV‑BMF 2020 legt fest, welche nachgeordneten Dienst- und Personalstellen dem Finanzministerium zugeordnet sind, und tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Sie ersetzt die frühere Verordnung von 2008, die zum 30. Juni 2020 außer Kraft geht.Bundesministerium für Finanzen2/20/2020XXVII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die DVPV‑BMF 2020 legt fest, welche nachgeordneten Dienst- und Personalstellen dem Finanzministerium zugeordnet sind, und tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Sie ersetzt die frühere Verordnung von 2008, die zum 30. Juni 2020 außer Kraft geht.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche nachgeordneten Dienst‑ und Personalstellen dem Finanzressort zugeordnet sind.
- Zu den genannten Stellen gehören das Finanzamt Österreich, das Zollamt Österreich, das Amt für Betrugsbekämpfung, das Finanzamt für Großbetriebe, der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge, die Zentralen Services, das Amt der Münze Österreich sowie das Österreichische Postsparkassenamt.
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